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   BSG, 27.06.2012 - B 4 AS 18/12 B   

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BSG, 27.06.2012 - B 4 AS 18/12 B (https://dejure.org/2012,20181)
BSG, Entscheidung vom 27.06.2012 - B 4 AS 18/12 B (https://dejure.org/2012,20181)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - B 4 AS 18/12 B (https://dejure.org/2012,20181)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 27.06.2012 - B 4 AS 18/12 B
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs insoweit liegt vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche und tatsächliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfG Beschluss vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188; s auch BSG vom 27.9.2011 - B 4 AS 42/11 B).

    Sie soll ua verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; § 153 Nr. 1; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).

    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet vielmehr lediglich dann einen Hinweis, wenn das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfGE 84, 188, 190).

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 3/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör -

    Auszug aus BSG, 27.06.2012 - B 4 AS 18/12 B
    Denn das Gericht kann und darf das Ergebnis der Entscheidung, die in seiner nachfolgenden Beratung erst gefunden werden soll, nicht vorwegnehmen (vgl zuletzt BSG vom 7.4.2011 - B 9 VJ 3/10 B).

    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG vom 31.8.1993 - 2 BU 61/93; vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93, SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 und vom 17.2.1999 - B 2 U 141/98 B; zuletzt BSG vom 7.4.2011 - B 9 VJ 3/10 B; BVerfGE 66, 116, 147; 74, 1, 5; 86, 133, 145).

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 27.06.2012 - B 4 AS 18/12 B
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde - wie hier - darauf gestützt, dass Verfahrensmängel vorliegen, auf denen die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), so müssen bei der Bezeichnung der Verfahrensmängel (§ 160a Abs. 2 S 3 SGG) zunächst die diese (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36).

    Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung im künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29, 54 und 67; s auch BSG vom 13.7.1999 - B 7 AL 166/98 B; vom 21.2.2001 - B 4 RA 35/00 B).

  • LSG Hessen, 29.05.2019 - L 6 SF 54/17
    Die gegen das Urteil eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des Bundessozialgerichts vom 22. Juni 2012 (B 4 AS 18/12 B), der am 12. Juli 2012 per Post abgesandt wurde, als unzulässig verworfen.

    Das Ausgangsgericht habe es bis September 2016 unterlassen, die Akte des BSG zum Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren B 4 AS 18/12 B anzufordern, um zu ermitteln, wann der Beschluss des BSG zur Post gegeben worden sei.

  • BSG, 18.05.2017 - B 10 ÜG 3/17 BH

    Parallelentscheidung zu BSG - B 10 ÜG 2/17 - v. 18.05.2017

    Ausweislich des vom Kläger mitübersandten Schreibens seiner früheren Prozessbevollmächtigten vom 27.2.2017 hat das LSG auf S 7, Abs. 3 des angefochtenen Urteils selbst mitgeteilt, dass das BSG mit Schreiben vom 9.9.2016 angegeben habe, dass der Beschluss in dem Verfahren B 4 AS 18/12 B vom 27.6.2012 (Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde), am 12.7.2012 abgesandt worden sei.
  • LSG Hessen, 10.07.2019 - L 6 AS 288/17
    Der Kläger zielt auf die Fortführung eines Verfahrens, das zunächst vor dem Sozialgericht Marburg unter dem Aktenzeichen S 5 AS 82/05 , dann vor dem Senat unter dem Aktenzeichen L 6 AS 8/08 und schließlich vor dem Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 4 AS 18/12 B geführt wurde.
  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 227/12 B
    Im Übrigen hat der Senat bereits im Beschluss vom 27.6.2012 (B 4 AS 18/12 B) dargelegt: "Im Hinblick auf die vom Beschwerdeführer behauptete fehlende Anhörung durch den Beklagten nach § 24 SGB X rügt der Kläger wiederum lediglich eine nach seiner Rechtsauffassung unzutreffende materiell-rechtliche Bewertung bzw unterlassene Prüfung des LSG.
  • BSG, 02.05.2016 - B 4 AS 8/16 BH
    Soweit sich der Kläger auf eine unterlassene Sachaufklärung und die fehlende Beiladung der BA beruft, gelten nach wie vor die Ausführungen des Senats in seinem ausführlich begründeten Beschluss vom 27.6.2012 in dem Verfahren B 4 AS 18/12 B (RdNr 14 ff und 19 f), in dem der Kläger für frühere Zeiträume im Wesentlichen bereits die gleichen Ansprüche geltend gemacht und die gleichen Verfahrensrügen erhoben hat.
  • BSG, 02.05.2016 - B 4 AS 7/16 BH
    Soweit sich der Kläger auf eine unterlassene Sachaufklärung und die fehlende Beiladung der BA beruft, gelten nach wie vor die Ausführungen des Senats in seinem ausführlich begründeten Beschluss vom 27.6.2012 in dem Verfahren B 4 AS 18/12 B (RdNr 14 ff und 19 f), in dem der Kläger für frühere Zeiträume im Wesentlichen bereits die gleichen Ansprüche geltend gemacht und die gleichen Verfahrensrügen erhoben hat.
  • BSG, 27.06.2012 - B 4 AS 29/12 BH
    Da der Kläger zur Begründung auf das Beschwerdeverfahren zu dem Aktenzeichen B 4 AS 18/12 B verweist, trägt er im anhängigen Verfahren keine neuen Gesichtspunkte vor.
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